Österreich

KI-Rechtsrecherche für Unternehmen

Österreichisches Recht. Klar gesehen.

Im RIS: Stichworte und Trefferliste. In CLAiRIS: die eigene Frage, Einordnung und verlinkte Fundstellen.

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Aktenvermerk vom 07.10.2026Welche Gewährleistungsfristen gelten beim Kauf beweglicher Sachen?

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Datenbanken des RIS: Bundes- und Landesrecht, Justiz, VfGH, VwGH, BVwG, LVwG
3.700+
Kollektiv­vertrags­dokumente österreichischer Branchen im Volltext
14 Tage
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Für die Rechtsfrage im Arbeitsalltag.

Drei Beispielfragen aus dem Firmenalltag, wörtlich so in CLAiRIS. Recherchiert wird in sieben Datenbanken des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) und in den Kollektivverträgen; CLAiRIS nennt die verwendeten Fundstellen mit Link.

Finanzen

Wie beurteilt der OGH Kreditbearbeitungsgebühren?

Rechtsquellen zu dieser Frage: Justiz (OGH) und Bundesrecht.

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Einkauf und Verkauf

Welche Gewährleistungsfristen gelten beim Kauf beweglicher Sachen?

In der Antwort vom 07.10.2026 stammen alle verlinkten Fundstellen aus dem Bundesrecht: ABGB, VGG und KSchG.

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Personal und Lohnverrechnung

Was regelt der Handels-KV für Angestellte zur Mehrarbeit?

Rechtsquellen zu dieser Frage: Kollektivverträge und Bundesrecht.

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Bundesrecht
Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, in geltender und früheren Fassungen.
Landesrecht
Landesgesetze und Verordnungen der neun Bundesländer.
Justiz (OGH)
Entscheidungen und Rechtssätze der ordentlichen Gerichte, darunter des Obersten Gerichtshofs.
VfGH
Erkenntnisse und Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs.
VwGH
Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs.
BVwG
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.
LVwG
Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte.
Kollektivverträge
Über 3.700 Kollektiv­vertrags­dokumente österreichischer Branchen im Volltext.

Der Fall: eine echte Antwort.

Gestellt am 07.10.2026, dazu ein wörtlicher Auszug der Antwort. Fünf der neun Fundstellen, die sie ins RIS verlinkt, liegen als Anlagen bei.

Aktenvermerk vom 07.10.2026, 14:44 Uhr

Welche Gewährleistungsfristen gelten beim Kauf beweglicher Sachen?

Rechtsquelle der Fundstellen
Bundesrecht: ABGB, VGG, KSchG
Auszug aus einer CLAiRIS-Antwort vom 07.10.2026

Gewährleistungsfristen beim Kauf beweglicher Sachen im österreichischen Recht

A. Kurzzusammenfassung

Beim Kauf beweglicher Sachen gilt im österreichischen Recht sowohl im allgemeinen Zivilrecht (ABGB) als auch im Verbraucherrecht (VGG) eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab der Übergabe der Sache. Innerhalb dieser Frist muss ein Mangel hervorkommen. Nach dem Ablauf dieser zweijährigen Frist läuft eine zusätzliche dreimonatige Verjährungsfrist für die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche. […]

Anlage ./1 § 924 ABGB, Vermutung der Mangelhaftigkeit

§ 924. Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. […]

§ 924 ABGB im RISWortlaut laut RIS, geprüft am 07.10.2026

Anlage ./2 § 933 ABGB, Gewährleistungsfrist; Verjährung

§ 933. (1) Der Übergeber leistet Gewähr für jeden Mangel, der bei Übergabe der Sache vorliegt und innerhalb von zwei Jahren, bei einer unbeweglichen Sache innerhalb von drei Jahren nach diesem Zeitpunkt hervorkommt. […]

§ 933 ABGB im RISWortlaut laut RIS, geprüft am 07.10.2026

Anlage ./3 § 10 VGG, Gewährleistungsumfang und Gewährleistungsfrist

§ 10. (1) Der Unternehmer leistet Gewähr für jeden Mangel, der bei Übergabe der Ware vorliegt und innerhalb von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt hervorkommt. […]

§ 10 VGG im RISWortlaut laut RIS, geprüft am 07.10.2026

Anlage ./4 § 11 VGG, Vermutung bei Hervorkommen eines Mangels; Beweislast

§ 11. (1) Bei einem Mangel, der innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Ware hervorkommt, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorgelegen ist. […]

§ 11 VGG im RISWortlaut laut RIS, geprüft am 07.10.2026

Anlage ./5 § 28 VGG, Verjährung

§ 28. (1) Die Rechte des Verbrauchers aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche aus einer Preisminderung oder Vertragsauflösung verjähren drei Monate nach Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfrist. […]

§ 28 VGG im RISWortlaut laut RIS, geprüft am 07.10.2026

KI kann Fehler machen. Fundstellen prüfen.

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CLAiRIS und die Suche im RIS.

Das RIS ist die amtliche, kostenlose Quelle. CLAiRIS ersetzt es nicht, sondern führt gezielt zu den passenden Dokumenten.

Synopse am Beispiel der Gewährleistungsfrage. Unterstrichen ist, was CLAiRIS anders macht.
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Beispiel: Stichworte zur Gewährleistung, Datenbank Bundesrecht.

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Beispiel: Welche Gewährleistungsfristen gelten beim Kauf beweglicher Sachen?

Umfang

Suche je Datenbank oder Gesamtabfrage per Stichwort

RIS-Datenbanken und Kollektivverträge in einer Recherche

Ergebnis

Trefferliste mit Dokumenten

Beispiel: Treffer zu den Stichworten, die passenden Paragrafen sucht man selbst heraus.

Einordnung der Rechtslage mit verlinkten Fundstellen

Beispiel: Einordnung nach ABGB und VGG, verlinkt sind unter anderem § 924 und § 933 ABGB sowie § 10, § 11 und § 28 VGG.

Nachfragen

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Klare Grenzen, geschützte Inhalte.

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Die Inhalte von Fragen und Antworten werden verschlüsselt gespeichert, die aus der Frage gebildeten Titel der Rechercheverläufe derzeit noch nicht. Zur Beantwortung geht die Frage an ein KI-Modell von Google.

Recherche, keine Schriftsätze

CLAiRIS ist auf Recherche ausgelegt und weist Bitten um Schriftsätze in der Regel ab.

Prüfbar, keine Rechtsberatung

KI kann Fehler machen. Die Antworten nennen ihre Fundstellen zum Prüfen. Bei Verfahren, Fristen mit Rechtsfolgen oder Verträgen bleibt eine Anwältin oder ein Anwalt die richtige Wahl.

Für ganze Teams

Lizenzplätze, Einladungen und Abrechnung verwaltet die Organisation selbst.

Tarife und Preise.

Alle Tarife enthalten dieselben Rechtsquellen. Sie unterscheiden sich in der Zahl der Lizenzplätze und im Nutzungsumfang.

Preise netto in Euro, Stand Oktober 2026. Jährliche Zahlung entspricht zehn Monaten.
Einzelfür EinzelpersonenStartfür kleine TeamsTeamfür Abteilungenohne TestphaseUnternehmenfür Organisationen
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Häufige Fragen zu CLAiRIS.

Kurz beantwortet für Unternehmen in Österreich: Geschäftsführung, Personal, Einkauf und Verkauf, Finanzen und Office.

Was ist CLAiRIS?

CLAiRIS ist ein KI-Assistent für die Rechtsrecherche in Österreich. Eine Rechtsfrage wird im Dialog gestellt; CLAiRIS ordnet die Rechtslage ein und nennt die verwendeten Fundstellen in Gesetzen, Judikatur und Kollektivverträgen.

Warum ist CLAiRIS eines der besten Recherche-Tools für österreichisches Recht?

CLAiRIS nimmt die eigene Frage statt Stichworten entgegen und durchsucht sieben RIS-Datenbanken und über 3.700 Kollektivvertragsdokumente in einer Recherche. Die Antwort ordnet die Rechtslage ein und verlinkt die verwendeten Fundstellen zum Nachprüfen. Nachfragen sind im selben Dialog möglich. Und das ab 19 € netto pro Monat.

Für wen ist CLAiRIS gedacht?

Für Menschen in Unternehmen, die im Arbeitsalltag eine Rechtsfrage klären wollen: Geschäftsführung, Personal und Lohnverrechnung, Einkauf und Verkauf, Finanzen und Office. CLAiRIS liefert schnell eine Einordnung mit verlinkten Fundstellen, ohne dass für jede Frage gleich eine Kanzlei beauftragt werden muss.

Welche Rechtsquellen durchsucht CLAiRIS?

Sieben Datenbanken des RIS: Bundesrecht in geltender und früheren Fassungen, Landesrecht, Justiz (Entscheidungen und Rechtssätze der ordentlichen Gerichte, darunter der Oberste Gerichtshof), Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Landesverwaltungsgerichte. Dazu über 3.700 Kollektivvertragsdokumente österreichischer Branchen im Volltext. Eine ergänzende Websuche dient nur der Orientierung.

Was unterscheidet CLAiRIS von der Suche im RIS?

Das RIS ist die amtliche, kostenlose Quelle und wird mit Stichworten und Suchfeldern durchsucht, auch per Gesamtabfrage; das Ergebnis ist eine Trefferliste. CLAiRIS nimmt eine Frage in eigenen Worten entgegen, recherchiert in RIS-Datenbanken und Kollektivverträgen und antwortet mit einer Einordnung und verlinkten Fundstellen.

Enthält CLAiRIS Kollektivverträge?

Ja. CLAiRIS durchsucht über 3.700 Kollektivvertragsdokumente im Volltext, gesammelt aus den Angeboten der WKO und von kollektivvertrag.at. Fragen zum Arbeitsrecht etwa zu Mehrarbeit, Zuschlägen oder Kündigungsfristen lassen sich so direkt am Text des Kollektivvertrags klären.

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Nein. CLAiRIS ist auf Recherche ausgelegt. Bitten um Briefe, Verträge, Rechtsmittel oder Mustertexte weist CLAiRIS in der Regel ab.

Kann man sich auf die Antworten verlassen?

KI kann Fehler machen. Deshalb nennen die Antworten ihre Fundstellen, die auf Fassung, Datum und Zusammenhang geprüft werden können. CLAiRIS ersetzt keine Rechtsberatung: Bei Verfahren, Fristen mit Rechtsfolgen oder Verträgen bleibt eine Anwältin oder ein Anwalt die richtige Wahl.

Wie werden Rechercheverläufe geschützt?

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